Rahmenbedingungen


Informationen zu Terminvereinbarung

 

Termine werden individuell und persönlich vergeben.

 

Gerne stehe ich für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

 

Zur Terminvereinbarung rufen Sie mich bitte unter 0699/114 111 45 an.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie 48 Stunden vorher um Absage. Bei Nichtabsage oder zu kurzfristiger Absage des Termins (ausgenommen akute Erkrankung, Unfall etc.), muss ich das Honorar in Rechnung stellen.

 



Erstgespräch

 

Das Erstgespräch ist kostenlos, unverbindlich und dient zur Orientierung und Abklärung ihres Anliegens sowie deren Erfüllbarkeit. Sie können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und nach diesem Gespräch entscheiden Sie, ob Sie einen weiteren Termin vereinbaren wollen. 

Das Erstgespräch findet ohne Kind(er) statt. 

 

Bei Jugendlichen kann das Erstgespräch auch ohne Eltern oder zum Teil gemeinsam stattfinden.



Dauer und Frequenz

 

Je nach Anliegen und Problemstellung ist die Dauer der Beratungseinheiten bzw. heilpädagogischen Förderung individuell und ergibt sich je nach Prozessverlauf. 

  • Bei Kindern in heilpädagogischer Förderung werden regelmäßige Begleitgespräche mit den Eltern vereinbart.
  • Bei Jugendlichen in psychoanalytisch-pädagogischer Begleitung und Beratung finden Gespräche mit den Eltern nur nach Absprache mit dem/der betreffenden Jugendlichen oder gemeinsam statt.

Zu Beginn ist eine wöchentliche Frequenz sinnvoll; später sind auch längere Abstände möglich. Grundsätzlich richtet sich die Frequenz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten. 

 

Schweigepflicht

 

Ich unterliege einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und alle Inhalte der Gespräche sind vertraulich. Dadurch ist ein sicherer und geschützter Rahmen gewährleistet. 



Kosten

 

Eine Beratungseinheit dauert 50 Minuten

 

Erziehungsberatung und Heilpädagogik: 

Kosten nach Vereinbarung

- Kostenloses Erstgespräch

 

 

Elternberatung nach § 107:

Das Honorar für eine Beratungseinheit beträgt: 90€

 - Kostenpflichtiges Erstgespräch

 

Elternberatung nach § 95:

Das Honorar beträgt für eine Beratungseinheit:

  •   90€ Einzelberatung a` 50 Minuten
  • 120€ Paarberatung a` 70 Minuten  

Erfahrungsgemäß wird für die einmalige Paarberatung mehr Zeit benötigt.                                                 

 

Sozialtarif

 

Ich vergebe bei Bedarf und Möglichkeit auch einen sozial geförderten Platz (begrenzte Anzahl); bitte sprechen Sie mich darauf an, falls Sie gerne eine Beratung oder heilpädagogische Begleitung in Anspruch nehmen möchten, sie aber Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. 

 

Begleitung für Kinder/Jugendliche nach Scheidung oder Trennung der Eltern

 

Das BMFJ fördert Plätze im Bereich Trennung/Scheidung.

Bitte sprechen Sie mich darauf an und wir überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es für ihre individuelle Situation gibt.