Kinderbeistand in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren


Was ist ein Kinderbeistand? 

 

In Verfahren zur Obsorge und Kontaktrecht kann vom Gericht ein Kinderbeistand bestellt werden. Ein Kinderbeistand kümmert sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen in dem betreffenden Verfahren. Ein Kinderbeistand soll als Ansprech- und Vertrauensperson für das Kind zur Verfügung stehen, es über das Verfahren informieren, ein Vertrauensverhältnis zum Kind herstellen sowie in Absprache mit dem Kind seine Wünsche und Interessen dem Gericht als Sprachrohr vermitteln. Diese Begleitung soll die Belastungen des Kindes in der schwierigen Zeit der Trennung der Eltern verringern.

 

Meine Aufgaben als Kinderbeiständin

 

Als Kinderbeiständin begleite und entlaste ich die Kinder und Jugendlichen während eines offenen Verfahrens zu Obsorge und/oder Kontaktrecht. In einem geschützten Rahmen biete ich ihnen die Möglichkeit, ihren Gefühlen, Wünschen, Sorgen und Nöten - in dieser häufig sehr belastenden Zeit -  Ausdruck zu verleihen. Als ausschließliche Vertreterin der Interessen der Kinder und Jugendlichen, bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass ich ohne Einverständnis des Kindes keine Inhalte der Gespräche an Eltern oder Gericht weitergebe. Ich kläre sie über wichtige Schritte des Verfahrens -  in altersgerechter Art und Weise - auf. 

 

Ablauf 

 

Nach einer Bestellung des Bezirksgerichtes und einer Ernennung durch die Justizbetreuungsagentur, nehme ich zuerst Kontakt zu den Eltern auf. Ich vereinbare einen Termin zu einem einmaligen Kennenlerngespräch und stehe für Fragen hinsichtlich meiner Arbeit als Kinderbeistand zur Verfügung. Anschließend lade ich das Kind zu regelmäßigen Terminen zu mir in die Praxis ein; idealerweise für einen bestimmten Zeitraum wöchentlich für eine Stunde. 

 

Bei Bedarf begleite ich die Kinder und Jugendlichen zu Terminen bei der Kinder- und Jugendhilfe, Familiengerichtshilfe, Sachverständigen oder dem Gericht. Das Gericht kann Kinder ab 10 Jahren einladen, um ihre Wünsche und Vorstellungen zu hören. 

 

Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bespreche ich mit dem Kind, welche Einigung erzielt werden konnte und was dies konkret für das Kind bedeutet. In einer letzten Stunde verabschieden wir uns voneinander. 

 

Wie kann ein Kinderbeistand bestellt werden?

 

Die Voraussetzung für die Bestellung eines Kindesbeistandes ist eine Ernennung durch das zuständige Bezirksgericht. Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Bestellung einzubringen. 

 

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