Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG


2013 wurde vom Gesetzgeber im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetzes veranlasst, dass dem Gericht vor einer einvernehmlichen Scheidung der Besuch einer Beratung nachgewiesen werden muss, in der Eltern über die spezifischen - aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder - aufgeklärt und informiert werden. 

 

Folgende Fragenkomplexe sind u.a. Gegenstand der Beratung: 

  • Wie erleben Kinder die Trennung ihrer Eltern und mit welchen Verhaltensweisen ist zu rechnen?
  • Was sind typische Symptome von Kindern, deren Eltern sich getrennt haben?
  • Wie sagen wir es unseren Kindern? 
  • Wie können wir "gute Eltern" trotz Trennung bleiben?
  • Was brauchen Kinder/Jugendliche in dieser Zeit? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
  • Was ist eine gute Besuchsregelung?
  • Worauf müssen wir besonders achten, um die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder auch in Zukunft zu sichern (z.B. bei Veränderungen des Wohnortes, sozialen Umfeldes oder wenn neue Partner dazu kommen)?

Kosten:

Einzelberatung: 90€

Paarberatung: 120€

 

Teilnahmebestätigung: Diese wird nach dem Beratungstermin ausgestellt.