2013 wurde vom Gesetzgeber im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetzes veranlasst, dass dem Gericht vor einer einvernehmlichen Scheidung der Besuch einer Beratung nachgewiesen
werden muss, in der Eltern über die spezifischen - aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder - aufgeklärt und informiert werden.
Folgende Fragenkomplexe sind u.a. Gegenstand der Beratung:
- Wie erleben Kinder die Trennung ihrer Eltern und mit welchen Verhaltensweisen ist zu rechnen?
- Was sind typische Symptome von Kindern, deren Eltern sich getrennt haben?
- Wie sagen wir es unseren Kindern?
- Wie können wir "gute Eltern" trotz Trennung bleiben?
- Was brauchen Kinder/Jugendliche in dieser Zeit? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
- Was ist eine gute Besuchsregelung?
- Worauf müssen wir besonders achten, um die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder auch in Zukunft zu sichern (z.B. bei Veränderungen des Wohnortes, sozialen Umfeldes oder wenn neue Partner dazu
kommen)?
Kosten:
Einzel- oder Paarberatung (Dauer 50 Minuten): 80€
Teilnahmebestätigung: Diese wird nach dem Beratungstermin ausgestellt.